Neben der üblichen Tätigkeit verlangte der Gesetzgeber eine umfangreiche Zusammenstellung von Daten. Diese werden von der Hausverwaltung an den Eigentümer weitergegeben damit diese Daten elektronisch an das jeweilige Finanzamt weitergeleitet werden. All das dient der Neuberechnung der Grundsteuer. Mit beträchtlichen Engagement und einer extremen Leistungsbereitung haben wir alles fristgerecht abarbeiten können. Vielen Dank an unsere Mitarbeiter !

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