Die Mitgliedsstaaten der EU haben sich verpflichtet „Bevölkerungsergebnisse“ zu erfassen.
Aus Volkszählung wird Zensus gemacht. Der deutsche Gesetzgeber hat bundesweit alle Hausverwaltungen verpflichtet eine große Menge an Daten zu erfassen, zusammenzustellen und an das jeweils zuständige (Landes-) Amt für Statistik zu übermitteln. Die sogenannte Gebäude- und Wohnungszählung. Die Datenerfassung sämtlicher Objekte und Wohnungen für den Zensus befindet sich bei uns in der Endphase und wird voraussichtlich in den nächsten 3 – 4 Wochen abgeschlossen sein. Wir danken unseren Mitarbeitern für die Bewältigung dieser enormen zusätzlichen Arbeit.
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